Sie wurden oder werden gekündigt und fühlen sich ungerecht behandelt?

Ihr Anwalt bei Kündigung

Mag. Sanjay Doshi

Ich kann Ihre Kündigung anfechten wenn:

  • Sie mindestens 6 Monate in der Firma gearbeitet haben.
  • In der Firma mindestens 5 Menschen angestellt sind.
  • Sie in keiner Führungsposition waren.
  • Die Kündigung weniger als 14 Tage her ist und von Ihnen wesentliche Interessen beeinträchtigt.
  • ODER die Kündigung wegen eines verpönten Motivs ausgesprochen wurde

Warum ich Sie vertreten sollte

  • Rechtsanwalt spezialisiert auf das Arbeitsrecht
  • Über 15 Jahre Erfahrung
  • Vertreter der Post Bediensteten in Tirol und Vorarlberg
  • Vertreter einer der größten Banken des Landes
  • Vertrauensanwalt des ÖGB Vorarlberg

Alles, was Sie wissen müssen:

Welche Kosten kommen auf mich zu?
Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung besitzen: Keine. Die Versicherung deckt meistens alle Kosten ab. Sie werden auch nicht, wenn Sie verlieren sollten, für die Gegenseite bezahlen müssen. Falls Sie nicht versichert sein sollten, werden wir uns zusammensetzen und ich werde Ihnen anhand Ihres Falles die voraussichtlichen Kosten mitteilen. Sie verpflichten sich hierzu für nichts.
Wie lange dauert das Verfahren von der Beauftragung bis zum Abschluss?
Leider kann man nicht pauschal sagen, wie lange es brauchen wird. Oftmals sind Arbeitsgeber genauso daran interessiert, das Problem so schnell wie möglich aus der Welt zu schaffen. Deshalb kommt es oft bei der ersten Verhandlung zu einer Lösung. Erfahrungsgemäß reden wir hier vor ein paar Wochen.
Wie sehen die einzelnen Schritte aus?
Sobald Sie gekündigt wurden, haben Sie 14 Tage Zeit die Kündigung anzufechten. Das mache ich für Sie. Danach gibt es einen ersten Verhandlungstermin vor Gericht. Wenn bei diesem Termin keine Entschädigung erhandelt werden kann, geht es in die Beweisaufnahme, sodass weitere Gerichtsverhandlungen anberaumt werden. Meistens wird jedoch eine Lösung in der ersten Verhandlung gefunden.
Muss ich einen Vorschuss leisten?
Nein. Die Leistung eines Kostenvorschusses ist in der Regel nicht erforderlich.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer Entschädigung?
Probleme dieser Art werden vor Gericht meistens mit einer Entschädigung, die Ihr ehemaliger Arbeitsgeber bezahlt, geklärt. Selbst wenn Ihr Arbeitsgeber vor Gericht gewinnt, ist es für ihn meistens besser, einfach eine Entschädigung zu zahlen und keine weitere Zeit und kostspieligen Verhandlungen durchzuführen.
Gibt es eine 100 %ige Erfolgschance?
In einem gerichtlichen Verfahren gibt es nie eine 100 %ige Erfolgschance. Andernfalls wäre eine Richter hinfällig.
Was übernehmen Sie für mich und wie viel Aufwand habe ich?
Der Rechtsanwalt übernimmt alles für Sie. Sie haben keinerlei Aufwand, Stress und Bürokratie zu erledigen. Dafür gibt es Anwälte.
Muss ich vor Ort in Ihrer Kanzlei erscheinen?
Ich biete meine Beratungstermine auch über Telefon, E-Mail oder Skype an.
Muss ich, sollte ich unterliegen, auch die Kosten der Gegenseite tragen?
Nein. Im Kündigungsanfechtungsverfahren trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst. Nur im Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof, somit in dritter Instanz,
besteht Kostenersatzpflicht. Es gibt aber kaum Fälle, die bis zum Obersten Gerichtshof getragen werden.
Welches Gericht ist für meine Kündigungsanfechtungsklage zuständig?
Grundsätzlich ist das Gericht am Sitz des Arbeitgebers zuständig.
Sollte ich mir für die Kündigungsanfechtung einen Anwalt am Sitz meines Arbeitgebers suchen?
Dies ist grundsätzlich nicht notwendig. Es ist sinnvoll, einen Anwalt zu nehmen, der im selben Land wie der Arbeitgeber ansässig ist, damit der Anwalt mit dem
anzuwendenden Arbeitsrecht vertraut ist. Wir sind eine auf Arbeitsrecht ,insbesondere Kündigungsanfechtungen, spezialisierte Kanzlei. Wir übernehmen
Kündigungsanfechtungen in ganz Österreich.
Ist meine Kündigung überhaupt berechtigt? Falle ich nicht unter den Kündigungsschutz?
Anders als beispielsweise in Deutschland gibt es im österreichischen Recht keinen ausgeprägten Kündigungsschutz. In der Regel ist eine Kündigung daher ohne
Grund möglich. Unzulässig sind nur sogenannte Motivkündigungen sowie sozialwidrige Kündigungen. Als verpönte Motive gelten beispielsweise die
Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppierung, Religionsgemeinschaft etc. Ferner sind Kündigungen anfechtbar, wenn sie sozialwidrig sind und wenn der Arbeitgeber einen Betriebsrat hat oder haben müsste. Betriebsratspflicht liegt vor, wenn der Arbeitgeber mehr als fünf Dienstnehmer beschäftigt. Sozialwidrigkeit liegt vor, wenn die Kündigung wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigen. Dies betrifft insbesondere ältere Dienstnehmer (ca. ab 50 Jahren), wenn diese nach der Kündigung nicht mehr so leicht auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können.

Erfolge & Erfahrung

Jahre Erfahrung

erfolgreiche Fälle abgeschlossen

Gerichtsverhandlungen durchgeführt

Über mich

Sinn für Gerechtigkeit

 

Eine meiner ersten Verhandlungen als junger Rechtsanwaltsanwärter fand am Arbeits- und Sozialgericht in Wien statt. Das Arbeitsrecht mit all seinen (österreichischen) Spezifika hat mich von Beginn an begeistert. So beschäftige ich mich seit nunmehr 15 Jahren intensiv mit Fragen des Arbeitsrechts. Zwischenzeitlich bin ich Vertrauensanwalt mehrerer Gewerkschaften. Der ÖGB Vorarlberg, die Metallgewerkschaft Proge, aber auch die Personalvertretung der österreichischen Post AG zählen auf meine Unterstützung bei jeglichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Auch zahlreiche Dienstgeber, u. a. eine der größten Banken im Land, vertrauen regelmäßig auf meine arbeitsrechtliche Expertise. Ich verstehe die große Bedeutung von arbeitsrechtlichen Fällen für die Betroffenen. Für viele Beschäftigte geht es schlichtweg um ihre Existenz. Dieser besonderen Bedeutung versuche ich jeden Tag gerecht zu werden.

Was meine Mandanten sagen

Wir vertrauen seit Jahren auf die Fachkompetenz von Rechtsanwalt Sanjay Doshi. Besonders schätze ich sein großes Fachwissen, seine Verlässlichkeit und seinen Sinn für Gerechtigkeit.

Norbert Loacker

Vorsitzender des Betriebsrates, Grass GmbH

Bei arbeitsrechtlichen Problemen empfehle ich meinen Kunden stets Rechtsanwalt Mag. Doshi. Ich kenne keinen Besseren!

  Heinz Liepert

Steuerberater bei Liepert Greussing Sturm

In arbeitsrechtlichen Belangen verlasse  ich mich seit Jahren auf die Expertise von Rechtsanwalt Mag. Doshi.

 

Franz Mähr

Vorsitzender, Postgewerkschaft in Vorarlberg

Über meine Kanzlei

Der Fokus liegt darauf, dass Sie sich wohl fühlen

 

Die Kanzlei Doshi & Partner befindet sich in Feldkirch in unmittelbarer Nähe des Landesgerichts Felkdirch und des Arbeits- und Sozialgerichts. Seit einigen Jahren unterhält die Kanzlei auch eine Sprechstelle in Wien.
Die Sozietät wurde im Jahr 1987 von Dr. Andreas Brandtner gegründet. Seit 2007 ist Mag. Sanjay Doshi geschäftsführender Partner, im Jahr 2011 stieß Frau Dr. Sabine Gantner-Doshi dazu. Von Beginn weg bildete das Arbeitsrecht einen der fachlichen Schwerpunkte der Kanzlei. Besondere Bekanntheit erlangte die Kanzlei in Folge des sogenannten Testamentsfälscherprozesses beim Landesgericht Salzburg. Rechtsanwalt Mag. Doshi vertrat in in diesem Großverfahren zahlreiche Erben, die aufgrund von Testamenten, die von Gerichtsbediensteten gefälscht worden waren, zunächst leer ausgingen. Es gelang schließlich, dass sämtliche von der Kanzlei vertretenen Geschädigten ihr Erbe bekamen und die Täter verurteilt wurden. Dr. Andreas Brandtner verabschiedete sich im Jahr 2019 in den Ruhestand. Zwischenzeitlich hat sich MMag. Serkan Akman als neuer Partner der Sozietät angeschlossen.

Wo wir zu finden sind

Vorarlberg:

Vorstadt 18, 6800 Feldkirch

Herrengasse 9a, 6822 Satteins

Wien (Sprechstelle):

Salztorgasse 2/15, 1010 Wien

– Unsere Mandanten betreuen wir in Deutschland & Österreich –

Sie wollen mit mir arbeiten?

Die nächsten Schritte sind wie folgt: Sie füllen einfach das Kontaktformular rechts aus. Das Formular ist für Sie komplett kostenlos und unverbindlich. Ich melde mich telefonisch innerhalb von 24 Stunden zurück. Alternativ können Sie mich auch einfach anrufen.

Sie können mich unter +43 5522 81999
von Mo. – Do. von 09:00 bis 17:00 Uhr und Fr. von 09:00 bis 12:00 Uhr anrufen.

Alternativ können Sie mich auch einfach unverbindlich über das Kontaktformular oder per Mail an office@doshi.at kontaktieren. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden zurück.